Wir arbeiten im Rahmen der geltenden Vorschriften. Je nach Material und Menge können u. a. folgende Regelwerke einschlägig sein:
- Elektro‑ und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) – Erfassung & Behandlung von Altgeräten.
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) – Vorrang von Wiederverwendung & Verwertung.
- Abfallverzeichnis‑Verordnung (AVV) – Abfallschlüssel für Einordnung/Entsorgung.
- Nachweisverordnung / eANV – Elektronische Nachweise über Partnerbetriebe.
- ADR/GGVSEB – Transportregeln für Geräte mit Lithium‑Batterien.
Hinweis: SC‑Green IT führt keine zertifizierte Datenträgervernichtung durch.